Werte & Prinzipien · Verhaltenskodex

Code of Conduct.

Miteinander ist mein Ziel. Die Zusammenarbeit mit meinen Geschäftspartnern ist partnerschaftlich und von gegenseitigem Respekt geprägt. Dieser Verhaltenskodex hält fest, was ich dafür von mir selbst und von jedem Geschäftspartner erwarte — nachlesbar, nicht nur behauptet.

Porträt von Matthias Eger — Experte für KI & IT im Mittelstand, Weiden in der OberpfalzAutorMatthias EgerManager für angewandte KI-Transformation (IHK)
Zuletzt geprüft17.07.2026
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Der Verhaltenskodex

Zehn Grundsätze
für jede Geschäftsbeziehung.

Diese Grundsätze gelten für mich selbst und für alle Geschäftspartner — auch für Arbeitnehmer, die über Agenturen oder sonstige Vermittler beschäftigt sind.

Geltung

Der Kodex ist Bestandteil jeder Zusammenarbeit. Er ergänzt die AGB und gilt zusätzlich zu allen gesetzlichen Pflichten — nicht statt ihnen.

01

Die Einhaltung von Gesetzen

Von allen Geschäftspartnern verlange ich die Einhaltung geltender gesetzlicher Bestimmungen.

02

Kinderarbeit und jugendliche Beschäftigung

Personen unter dem gesetzlichen Mindesterwerbsalter des jeweiligen Landes dürfen nicht beschäftigt werden; Geschäftspartner ergreifen Maßnahmen, die eine solche Einstellung verhindern. Das Mindestalter darf nicht unter dem Ende der Schulpflicht liegen — und auf keinen Fall unter 15 Jahren. Kinder und jugendliche Beschäftigte sind vor wirtschaftlicher Ausnutzung zu schützen sowie vor Arbeiten, die gefährlich sind, die Ausbildung beeinträchtigen oder die Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.

03

Diskriminierung

Jede Art von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung ist untersagt. Eine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Alter, politischer Meinung, Glauben, Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung oder persönlicher Merkmale ist verboten.

04

Arbeitnehmerrechte

Keine Zwangs- oder Pflichtarbeit, keine Gefängnisarbeit: Beschäftigt werden nur Personen, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln und dürfen keiner verbalen, psychischen, physischen oder sexuellen Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt werden. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen, diese zu gründen und kollektiv zu verhandeln. Arbeitszeiten inklusive Mehrarbeit entsprechen dem geltenden Recht oder den Branchenstandards — je nachdem, welche Regelung strenger ist; Mehrarbeit wird separat vergütet.

05

Vergütung

Die gezahlten Löhne entsprechen mindestens dem gesetzlichen, tariflichen oder branchenüblichen Mindestlohn. Wo es keinen gibt, muss der Lohn ausreichen, die Grunderfordernisse der Beschäftigten zu decken — unter Berücksichtigung individueller Umstände wie Nebenverdiensttätigkeit oder Teilzeitbeschäftigung.

06

Gesundheit & Sicherheit

Geschäftspartner sorgen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und treffen Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dazu gehören Systeme und Prozesse, die Gefährdungen erkennen, vermeiden und beantworten — sowie regelmäßige, dokumentierte Information und Schulung der Beschäftigten zu geltenden Gesundheits- und Sicherheitsnormen.

07

Umweltschutz

Der Schutz von Natur und Umwelt ist Bestandteil meiner Geschäftspraxis. Geschäftspartner halten die geltenden Umweltnormen ein und arbeiten kontinuierlich an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen — einschließlich der Verfahren für Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen, Emissionen und Abwasserbehandlung. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wird in besonderem Maß berücksichtigt.

08

Bestechung und Korruption

Ich toleriere keine Form der Bestechung oder Korruption. Geschäftspartner und ihre Beschäftigten verhalten sich so, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht — Grundlage sind Fairness und die geltenden nationalen und internationalen Normen. Wo Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, dürfen daraus keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen.

09

Überwachung des Verhaltenskodex

Geschäftspartner sind auf Anforderung verpflichtet, in Arbeits- und Produktionsstätten ein Audit zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex durchführen zu lassen — durch mich oder autorisierte Dritte. Wird eine Nichteinhaltung festgestellt, sind unverzüglich Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Das Recht, die Geschäftsbeziehung bei Verstößen zu beenden, bleibt davon unberührt.

10

Beschwerdeverfahren

Hinweise und Beanstandungen zu Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können jederzeit — auch anonym — an mich gemeldet werden. Gemeldet werden soll nur, was die anzeigende Person im guten Glauben für richtig hält. Geschäftspartner garantieren, dass der anzeigenden Person keine benachteiligenden Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen drohen.

Werte, die man prüfen kann.

Wie ich arbeite — mit Belegen statt Behauptungen — steht im Prüfprotokoll.

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